Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Münchner Immobilienverrentung GmbH ist vom Veräußerer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, die Immobilie zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.

Mit Bereitstellung unserer Angebote und der hieraus ergebener Kontaktaufnahme, Besichtigung, Verhandlungsaufnahme etc., kommt zwischen der Münchner Immobilienverrentung GmbH (Makler) und dem Angebotsempfänger (Kunde) ein Maklervertrag über die angebotene Immobilie zustande. Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass der Kunde unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Hierfür gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Weitergabeverbot

Die von der Münchner Immobilienverrentung GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere der Inhalte des Exposés sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Münchner Immobilienverrentung GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (notariellen Kaufvertrag) ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der im Exposé genannten Provision zzgl. 19 % MwSt. auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz.

Angebote/Haftung

Alle unterbreiteten Angebote der Münchner Immobilienverrentung GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die von der Münchner Immobilienverrentung GmbH gemachten und weitergegebenen Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer oder durch eingeholte Informationen bei Hausverwaltungen, Notaren, Bauämtern oder beim Grundbuchamt. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Die Münchner Immobilienverrentung GmbH ist nicht verpflichtet Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

Die Münchner Immobilienverrentung GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Maklerprovision

Der Kunde erhält von der Münchner Immobilienverrentung die Angebote, insbesondere das Exposé mit Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Verkäufers mit ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Erwerbs.

Die Münchner Immobilienverrentung arbeitet bis zur Beurkundung der Immobilie kostenfrei für den Kunden. Der Provisionsanspruch der Münchner Immobilienverrentung GmbH entsteht erst, sobald ein Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung bezüglich der von Münchner Immobilienverrentung GmbH benannten oder vermittelten Immobilie zustande gekommen ist und wird bei Abschluss des Kaufvertrags fällig. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Kunde der Münchner Immobilienverrentung GmbH für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von

  • 3,57 % inkl. 19% MwSt. aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis der Immobilie.
  • 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus dem Verkehrswert der Immobilie bei Immobilienverkäufen mit gleichzeitiger Eintragung eines kostenfreien und im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts für den Verkäufer (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht).

Es gilt die Provisionshöhe nach den Angaben im jeweiligen Exposé.

Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei
Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.

Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch die Münchner Immobilienverrentung GmbH nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen der Münchner Immobilienverrentung GmbH mit Angabe der Quelle mitzuteilen. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis zu berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

Beendigung eines Angebots

Die Münchner Immobilienverrentung GmbH behält sich vor, Angebote an Kunden – auch ohne Vorankündigung – jederzeit wieder aus dem Angebot zu nehmen. Dadurch entstehende Aufwendungen oder Schäden auf Seiten eines Maklerkunden gehen nicht zu Lasten der Münchner Immobilienverrentung GmbH.

Datenschutz

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden vertraulich und ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrages von der Münchner Immobilienverrentung GmbH verwendet. DerKunde willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt ausdrücklich nicht. Die Münchner Immobilienverrentung GmbH ist verpflichtet dem Kunden ein Zugriffsrecht auf die gespeicherten Kontaktdaten zu ermöglichen und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen.

Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.